Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1985 - 7 A 32/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5853
OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1985 - 7 A 32/85 (https://dejure.org/1985,5853)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.12.1985 - 7 A 32/85 (https://dejure.org/1985,5853)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Dezember 1985 - 7 A 32/85 (https://dejure.org/1985,5853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,5853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 778
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • VerfG Hamburg, 04.05.1993 - HVerfG 3/92

    Ungültigerklärung von Teilen des Hamburger Bürgerschaftswahl 1991

    Mit dem Grundsatz einer demokratischen Wahlbewerberaufstellung als Voraussetzung für eine freie und gleiche Wahl der Volksvertretungen, wie ihn §§ 24 Abs. 1 BüWG, 25 Abs. 1 BezWG voraussetzen, sind derartige Eingriffe in die Rechte der Mitglieder der Vertreterversammlung, wie sie das Gericht festgestellt hat, unvereinbar (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 17.12.1985 - 7 A 32/85 - NVwZ 1986, 778, 779).
  • VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19

    Erfolglose Klage gegen Trierer Stadtratswahl 2019

    Ebenso kann das Gericht nur bei Vorliegen dieser Voraussetzungen die Ungültigkeit der Wahl feststellen (vgl. zu Vorstehendem: OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 32/85.OVG -, AS 20, 204; OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 45/85.OVG -, AS 20, 213).

    Das dergestalt beschlossene Wahlverfahren führt formell zu keiner Beeinträchtigung der Wahlrechtsgrundsätze, denn trotz der Quotierung hatten die Stimmberechtigten die - von der Freiheit der Wahl umfasste - Möglichkeit, eine Abstimmung über die einzelnen Kandidaten und deren Reihenfolge herbeizuführen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 1978 - 2 BvR 134/76 -, Rn. 64, juris; OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985, - 7 A 32/85.OVG -, a. a. O.; SächsVGH, Urteil vom 11. April 2018 - Vf. 108-V-17 -, Rn. 49, juris) sowie die - wegen der Gleichheit der Wahl erforderliche - angemessen gleiche Chance, ihren Kandidatenvorschlag der Vertreterversammlung zur Wahl vorzulegen und sich als Wahlberechtigter der Wahlentscheidung der Vertreterversammlung zu stellen (vgl. zu Vorstehendem: SächsVGH, Urteil vom 25. November 2005, a. a. O., Rn. 117).

    Der nach § 17 Abs. 5 S. 2 KWG erforderliche Nachweis einer freien Kandidatenaufstellung, welcher ebenfalls zu den unabdingbaren Voraussetzungen einer freien Wahl gehört (vgl. OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985, - 7 A 32/85.OVG -, a. a. O.) liegt in Gestalt der eidesstattlichen Versicherungen des Versammlungsleiters und der beiden zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bestimmten Versammlungsteilnehmer vor.

  • VG Neustadt, 08.06.2004 - 1 L 1491/04
    Entgegen der Rechtsauffassung des Antragstellers ist weder dem Wahlausschuss noch der Aufsichtsbehörde eine Prüfung der Frage verwehrt, ob das Verfahren zur Aufstellung von Bewerbern zu einer Kommunalwahl dem Grundsatz einer demokratischen Kandidatenaufstellung entspricht, selbst wenn die dem Wahlausschuss vorzulegenden Unterlagen formal den Anforderungen der §§ 17 Abs. 5 KWG , 29 KWO genügen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 32/85 = AS 20, S. 204).

    Sogar die Einreichung der nach § 17 Abs. 5 Satz 2 KWG abzugebenden eidesstattlichen Versicherungen hinderte den Wahlausschuss und die Aufsichtsbehörde nicht daran, beim Auftreten von Zweifeln im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes die Rechtmäßigkeit des Aufstellungsverfahrens zu überprüfen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom. 17. Dezember 1985, a. a. O.).

    Denn ein Verstoß gegen die Wahlvorschriften über eine freie, demokratische Kandidatenaufstellung ( § 17 Abs. 1 und 2 KWG ) oder über deren Nachweis ( § 17 Abs. 5 Satz 2 KWG ), dem die besagten eidesstattlichen Versicherungen dienen, ist grundsätzlich im Rechtssin-ne erheblich (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Dezember 1985, a. a. O).

  • VG Trier, 20.01.2015 - 1 K 1591/14

    Trierer Stadtratswahl

    Nur unter diesen Voraussetzungen kann das Gericht die Zurückweisung eines Einspruchs aufheben und selbst die Ungültigkeit der Wahl feststellen (vgl. OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 32/85; ständige Rechtsprechung).

    Das der Normierung der Einspruchsfrist zugrunde liegende öffentliche Interesse, über die Frage der Gültigkeit der Wahl beschleunigt Klarheit zu schaffen, rechtfertigt es gerade nicht, verfrühte Einsprüche von der Sachbehandlung auszuschließen, die - wie hier - im Zeitraum unmittelbar nach der Wahl bis zur öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses erhoben und nach dieser Bekanntmachung aufrechterhalten wurden (OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 32/85-, Urteil vom 15. Januar 1991 - 7 A 12059/90.OVG-; VG Trier, Urteil vom 3. November 2009 - 1 K 438/09.TR).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.1991 - 7 A 12059/90

    Gemeinderatswahl ; Wahlausschuß ; Kommunalaufsichtsbehörde; Zurückweisung eines

    Nur unter diesen Voraussetzungen kann das Gericht in dem nach § 51 KWG statthaften Klageverfahren gegen die Zurückweisung eines Einspruchs diese Entscheidung aufheben und selbst die Ungültigkeit der Wahl feststellen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1985 - 7 A 32/85 -, AS 20, 204/206; ständige Rechtsprechung).

    Das der Normierung der Einspruchsfrist zugrunde liegende öffentliche Interesse, über die Frage der Gültigkeit der Wahl beschleunigt Klarheit zu schaffen, rechtfertigt es gerade nicht, verfrühte Einsprüche von der Sachverhandlung auszuschließen, die - wie hier - im Zeitraum unmittelbar nach der Wahl bis zur öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses erhoben und nach dieser Bekanntmachung aufrechterhalten wurden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1985, a.a.O., S. 210).

  • VG Koblenz, 10.06.2020 - 4 K 44/20

    Erfolglose Anfechtung der Landeselternsprecherwahl Rheinland-Pfalz

    Da die fehlende Durchführung eines Einspruchsverfahrens jedenfalls zur Unbegründetheit der Klage führt (vgl. OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 32/85; Urteil vom 4. Juni 1991 - 7 A 12657/90 -, juris), fehlt es dem Kläger - der nach § 36 SchulWO ohnehin nicht zum Kreis der Einspruchsberechtigten zählt, weil er bei der Wahlversammlung der Berufsbildenden Schulen für den Wahlbezirk A. am 4. Juni 2019 nicht wahlberechtigt gewesen wäre - darüber hinaus an einem Feststellungsinteresse nach § 43 Abs. 1 VwGO und einer Klagebefugnis analog § 42 Abs. 2 VwGO.

    Seine Klage ist als Anfechtungsklage kombiniert mit einer auf die Feststellung der Ungültigkeit der Wahl gerichteten Feststellungsklage statthaft (vgl. OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985, a.a.O).

  • VG Koblenz, 22.05.2019 - 1 L 566/19

    Eilantrag gegen die Stadtratswahl in St. Goarshausen bleibt ohne Erfolg

    Ein Verstoß gegen die genannten Wahlvorschriften über eine freie, demokratische Bewerberaufstellung liegt daher vor, wenn Anträge, einen bestimmten oder mehrere Wahlberechtigte als Bewerber aufzustellen oder eine Listenreihenfolge zu ändern, übergangen werden und über eine vorgefertigte Liste en bloc abgestimmt wird (vgl. OVG RP, Urt. v. 17.12.1985 - 7 A 32/85.OVG -, UA S. 15).

    Die Abstimmung durch Stimmzettel an einem Tisch nach vorheriger Belehrung über die Pflicht zur geheimen Wahl reicht hierfür aus, da sich bei diesem Verfahren grundsätzlich jeder Abstimmende ohne unzumutbaren Aufwand gegen die Einblicke anderer in seinen Stimmzettel abschirmen kann (zum Ganzen: OVG RP, Urt. v. 17.12.1985 - 7 A 32/85.OVG -, UA S. 14 f.).

  • VG Koblenz, 02.03.2020 - 3 K 567/19

    Klage gegen die Stadtratswahl in St. Goarshausen erfolglos

    Da die Entscheidung über den Einspruch gegen die Wahl die verbindliche verwaltungsmäßige Feststellung der Gültigkeit bzw. Ungültigkeit der Wahl beinhaltet, besteht außerdem für das Gericht in einem solchen Fall die Möglichkeit, bei erfolgreicher Anfechtung der Einspruchsentscheidung selbst die angegriffene Einspruchsentscheidung durch eine andere Feststellung zu ersetzen (vgl. bereits OVG Rh-Pf, Urteil vom 17.12.1985 - 7 A 32/85 -).

    Diese Bestimmungen über die allgemeine staatliche Aufsicht über die Durchführung einer Kommunalwahl dienen nicht dem Schutz subjektiver Rechte einzelner Bürger, sondern lediglich dem allgemeinen öffentlichen Interesse am ordnungsgemäßen Vollzug des Wahlvorganges (vgl. OVG Rh-Pf., Urteil vom 17.12.1985 - 7 A 32/85 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 10 A 10999/20

    Anfechtung einer Stadtratswahl; Einlegungszuständigkeit für

    Da das modifizierte Frauenstatut das Vorschlagsrecht der Teilnehmer der Mitgliederversammlung bei der Aufstellung der Stadtratsliste offensichtlich beachtet hat, hat das Verwaltungsgericht auch die Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (vgl. OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 32/85.OVG -, AS 20, 204 [209]) nicht missachtet.
  • VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 438/09

    Keine Neufeststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Ortsgemeinderat Herforst

    Das der Normierung der Einspruchsfrist zugrunde liegende öffentliche Interesse, über die Frage der Gültigkeit der Wahl beschleunigt Klarheit zu schaffen, rechtfertigt es gerade nicht, verfrühte Einsprüche von der Sachbehandlung auszuschließen, die -wie hier- im Zeitraum unmittelbar nach der Wahl bis zur öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses erhoben und nach dieser Bekanntmachung aufrechterhalten wurden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 32/85-, Urteil vom 15. Januar 1991 - 7 A 12059/90.OVG-).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1991 - 7 A 12657/90

    Gültigkeit einer Kommunalwahl; Zurückweisung eines Einspruchs; Anfechtungsklage

  • VG Neustadt, 07.06.2004 - 1 L 1450/04
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht